Startseite | Impressum| AGB | Sitemap
Reiseruecktrittsversicherung.eu

Reisegepäckversicherung im Vergleich


Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist bei höherwertigem Reisegepäck sinnvoll.Eine Reisegepäckversicherung erstattet viel - vorausgesetzt, man verhält sich nicht fahrlässig und reagiert angemessen.
Sie versichert gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Besonders interessant: Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann  kann man für einen Teil der Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel usw. selbst beschaffen.Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
Durch eine Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten versichert. Gezahlt wird bei Vorliegen des Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert für alle Gegenstände, die man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfasst wurden.
Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung  nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der normalen Versicherungssumme abweicht.
Handys und EDV Geräte , Geld , Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert.
Ist man mit seinem Gepäck unterwegs, muss man zu seinem Gepäck  laut einem Urteil des Landgerichts München (15 S 20592/94) dazu immer Körper- und Sichtkontakt halten.
Vor der Abreise lohnt es sich eine Liste der wichtigsten Wertegegenstände anfertigen und darin deren Marke, Farbe und Form aufzeichnen.
Sportgeräte wie Ski oder Faltboote sind üblicherweise nur versichert, wenn sie sich nicht im "bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden. Wenn das Faltboot also während einer Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die Reisegepäckversicherung.
Im Fall des Falles darf man nicht abwarten, bis der Urlaub herum ist, sondern muss bei der Reisegepäckversicherung den Schaden anzeigen. War u.U. ein Dritter, etwa das Hotel, für die Wertgegenstände zuständig, müssen vor Ort Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Am besten zeigt man den Schaden gleich an (z.B. beim Reiseleiter) und lässt ihn sich schriftlich bestätigen. Diebstahl oder Raub sind umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden; das entsprechende Polizeiprotokoll ist zu Hause dem Versicherer vorzulegen, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen können.

Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.




Bookmark Buttons